Allgemeine Geschäftsbedingungen von EMB
§1 Allgemeines
Die nahestehenden AGBs werden automatisch mit Abschluss des Vertrags Inhalt und gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB oder Verbraucher im Sinne des KSchG. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Bedingungen des Vertragspartners sind nur dann verbindlich, wenn sie von EMB gesondert anerkannt werden.
§2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertragsabschluss kommt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nichts anderes bestimmt ist.
§3 Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. des Leistungsverzeichnisses auf unserer Website.
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer freien Zugang zu den zu reinigenden Flächen zu gewähren.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der USt, sofern nichts anderes vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu begleichen. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag-oder gesetzlichen Feiertag, so gilt als Fälligkeit der nächstfolgende Werktag.
Im Falle eines Zahlungsverzuges schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Diese betragen bei unternehmensbezogenen Geschäften gem. §456 UGB 9,2% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Bei Verbrauchergeschäften betragen die Verzugszinsen 4% pro Jahr.
Der Auftraggeber hat jedenfalls als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten (insbesondere Anwaltskosten) zu ersetzen.
§5 Gewährleistung und Haftung
Wir haften für sach- und fachgerechte Leistung. Bei Beendigung des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, gemeinsam mit einem zuständigen Vertreter des Auftragnehmers eine Abnahme des Objektes durchzuführen. Dabei festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Verspätete Rückmeldungen werden von EMB nicht mehr in Kenntnis genommen. Erfolgt eine solche Schlussbegehung aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegen, gilt die Leistung als vertragsgemäß erfüllt.
Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche berechtigen den Auftragsgeber nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Gewährleistungsansprüche sind binnen spätestens 48 Stunden nach Beendigung des Auftrages und unter genauer Beschreibung des Mangels geltend zu machen.
Bei fristgemäßer Mangelrüge erfolgt eine Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird nicht durch Mängelbehebung verlängert.
Für Schäden am Reinigungsgut, die nicht offenkundige Eigenschaften oder Beschaffenheiten vor Beginn der Reinigung zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber nur, wenn der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten schriftlich über diese Umstände informiert wurde. In diesen Fällen wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Soweit eine Haftung besteht, ist diese auf den Zeitwert der betroffenen Sache zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt.
Ergibt sich trotz vorheriger fachgerechter Prüfung während der Durchführung, dass der Auftrag aus technischen oder materialbedingten Gründen nicht durchführbar ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Auftraggeber keiner zumutbaren Leistungsänderung zustimmt.
Wird die Ausführung eines Auftrags aus Gründen unterlassen, die nicht in der Sphäre des Auftragsnehmers liegen, obwohl dieser zur Leistung bereit war, gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt. Eine Anrechnung anderwärtiger Erwerbsmöglichkeiten erfolgt nicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf schadensgeeignete oder besondere Gefahrenstellen hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, ist eine Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.
§6 Mitwirkungspflichten
Der Auftragnehmer benötigt einen Raum für die Lagerung von Maschinen, Geräten und sonstigen Materialien. Strom- und Wasserverbrauch geht zu Lasten des Auftraggebers. Dem Auftragnehmer sollte der Zugang zu allen Räumlichkeiten, die zur Reinigung übergeben werden, durch Schlüssel zugänglich gemacht werden. Sollten diese Schlüssel verloren gehen, ist der Auftragnehmer zum Ersatz verpflichtet.
§7 Vertragsdauer und Kündigung
Wird im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nichts Abweichendes vereinbart, beträgt die Laufzeit mindestens 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag unbefristet und kann jederzeit mit einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der 3 Monatsfrist jeweils zum Monatsende beendet werden. Bei Sonderreinigungen wird der Auftrag durch die einmalige Leistungserbringung automatisch beendet.
§8 Vorzeitige Vertragsauflösung
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Auftraggeber auf Schlecht- oder Nichterfüllung berufen, wenn davor mehrmals schriftliche Reklamationen von uns nicht berücksichtigt und behoben wurden. Im Falle des Ausbleibens einer Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt unter Setzung einer 7-tägigen Frist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne weitere Leistungen erbringen zu müssen.
Bestehen Zweifel in der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung des Vertrages durch Sicherheiten, einschließlich Vorauszahlungen abhängig zu machen.
Im Falle einer Zahlungseinstellung, Liquidation des Auftraggebers oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, entbinden wir uns von jeglicher Leistungsverpflichtung.
§9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).
Eine separate Datenschutzerklärung findet sich auf der Website und ist Bestandteil der Geschäftsbeziehung.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.